Landesverband praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte Niedersachsen und Bremen e.V.

Nächste Runde für den bpt – Schnuppertag!

Gut ins Team passende tierärztliche Praktikant:innen will jeder gern als zukünftige Angestellte werben. Nur: Wie findet man die, wenn die eigene Praxis nicht in unmittelbarer Nähe einer Hochschule liegt, oder wenn sie gar zwar sehr erfolgreich, aber eher im Nirgendwo betrieben wird?

In diesem Jahr geht das vom Landesverband Bayern erfundene Projekt „bpt- Schnuppertag“ ins zweite Jahr. Denn da vor allem in den ersten Semestern viel Theorie und wenig Arbeit mit Tieren gelehrt wird, wollen wir die Studierenden neu motivieren, ihnen die Lust auf die Tiermedizin erhalten, und sie wenigstens ab und zu in die Praxis und in Kontakt mit tierischen Patienten bringen. Im besten Fall entsteht hieraus ein Mentorenverhältnis, das den Mentees die Möglichkeit eröffnet, in Krisensituationen einen schon vertrauten Ansprechort zu wissen. Denn Zufriedenheit im Beruf sollte doch schon im Studium beginnen.

Im letzten Jahr haben sich bereits ca. 120 Praxen bei mir gemeldet. Immerhin ist es im letzten Jahr 30mal gelungen, Schnupperwillige und Praxen zusammenzubringen. Teilnehmen können alle bpt- Praxen und -Kliniken, lediglich die bayrischen Kolleg:innen und die Studierenden der LMU München haben eine eigene Ansprechpartnerin in Anne Becher.  

Über die Fachschaften und den bvvd werden interessierte Studierende informiert. Sowohl sie, als auch die teilnehmenden Praxen melden sich per Email bei sindern@freenet.de an.

Geplant ist wieder, die Studierenden möglichst wohnortnahen Praxen zuzuordnen und dabei auch die Elternhaus- Adressen zu berücksichtigen. So soll versucht werden, auch flächendeckender Erst- und Drittsemester zu vermitteln. Hilfreich ist sicher eine Übernachtungsmöglichkeit mit anzubieten, damit auch ein weiterer Anfahrtsweg ins Auge gefasst werden kann. Da viele Studierende keinen Führerschein oder kein Auto zur Verfügung haben, wäre auch die Angabe einer möglichen Abholung von Haltepunkten des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) wünschenswert.

Hier die kurze Checkliste für die Anmeldung Ihrer Praxis, gern genau in dieser Reihenfolge:

Die Studierenden wiederum sollen die Postleitzahl des Wohnortes bzw. Elternhauses angeben, außerdem den für sie als machbar erscheinenden Mobilitätsradius in km. Es erfolgt dabei der deutliche Hinweis, dass fast alle Praxen eher ländlich, in Entfernungen von deutlich über 100 km von den Hochschulstandorten entfernt, zu finden sind, und dass man sich da ein wenig Flexibilität überlegen sollte.

Angegeben werden sollen auch die Wunschtierart(en) und die Erfahrung im Umgang mit diesen. Dabei darf gern überlegt werden, ob der bpt- Schnuppertag nicht mal dazu genutzt werden könnte, eine Tierart, mit der man bisher keinen Kontakt hattet, als Patienten kennen zu lernen und zu „beschnuppern“. Versucht werden soll so wieder, Praxen und Studierende in Kontakt zu bringen, die dann selbst Termine und Weiteres abklären müssen. Versprechen kann ich nicht, dass sich immer ein passendes Paar finden wird, aber ich versuche mein Möglichstes!

Laut Nachweisgesetz für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse muss ein Praktikum in jedem Fall schriftlich fixiert werden. Das Junge Netzwerk im bpt hat daher die schon im letzten Jahr erstellte allgemeine Praktikumsvereinbarung des bvvd adaptiert. Sie kann bei Petra Sindern angefordert werden und beinhaltet auch Nützliches, wie die aus der „großen“ Vereinbarung übernommenen Vorschläge zum Verhalten, möglicher Anerkennungen, eine Verschwiegenheits- und Datenschutzerklärung oder einen Vordruck zum Thema Gefährdungsbeurteilung.

Zu weiteren versicherungs- und sozialversicherungsrechtliche Fragen hat Michel Panek einige Fakten zusammengestellt:

Unfallversicherung:

Alle Personen die in die Betriebs- bzw. Praxisabläufe eingebunden sind und Tätigkeiten ausführen, und seien sie noch so einfache „Handlangertätigkeiten“, haben einen Unfallversicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Personen die keinerlei Tätigkeiten erbringen, die also nur zuschauen, haben keinen BGW- Unfallversicherungsschutz. Es empfiehlt sich also, vorher abzuklären, ob bei diesen Personen ein privater Unfallversicherungsschutz besteht.

Berufshaftpflichtversicherung:

Einige Verträge inkludieren Praktikant:innen, andere nicht. Bitte sehen Sie Ihre Police daraufhin kritisch durch. Bei einigen Gesellschaften besteht auch die Verpflichtung, jede/n einzelne/n Praktikant:in bei der Versicherung namentlich zu melden. Diesen Punkt sollte jede Praxis mit der der eigenen Versicherung abklären.

DSGVO:

Alle Praktikant:innen sollten eine Erklärung zur DSGVO unterschreiben. Diese ist in Vorlage für die Schnuppertags-Vereinbarung integriert worden.

Mindestlohn:

Nur Praktika ab einer Dauer von mindestens 3 Monaten unterliegen dem Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns.

Schweigepflicht:

Ob Praktikanten eine Schweigeverpflichtung haben, und, wenn ja, ob diese schriftlich erklärt werden muss, ist juristisch nicht abschließend erklärt. Trotzdem gibt es zu Thema Schweigepflicht einen Absatz in der Vorlage für die Schnuppertags-Vereinbarung.

„Fachkräftemangel“ hat die Chance, zum Unwort der kommenden Jahre zu werden. Nutzen Sie also jede Chance, sich die knappe Zukunfts – Ressource „Tierärztliche/r Kolleg:in“ schon frühzeitig zu sichern und melden Sie Ihre Praxis (ggf. erneut) an unter sindern@freenet.de. Und, na klar, geben Sie mir gern ein Feedback!

Petra Sindern, Neu-Wulmstorf

sindern@freenet.de

Dr. Petra Sindern
1. Vizepräsidentin bpt Stellvertreterin des Präsidenten | + posts