Landesverband praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte Niedersachsen und Bremen e.V.

Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1000 Puten oder 10000 Hühner mästen, müssen ihre Antibiotikaanwendungen melden. Bei Hühnern und Puten gilt dies ab dem Schlupfzeitpunkt und bei Rindern und Schweinen ab dem Absetzzeitpunkt. Im Folgenden teilen wir unsere Erfahrungen mit der Eingabe bei Rindern und Schweinen.

Die Eingaben sind für die Tierhalter verpflichtend und dienen zur Überwachung des Antibiotikaverbrauches von Mastbeständen.

Die Eingabe erfolgt über VetProof (Datenbank im QS-Antibiotikamonitoring).

Monate und Mastrinder ab einem Alter von über 8 Monaten.

Die Eingabe erfolgt über die Tierarzneimittel in der HIT Antibiotika

Datenbank.

Alle Medikamentenabgaben bzw. –anwendungen werden in den tierärztlichen Belegen dokumentiert. Aus diesen Daten wird die Datenbank VetProof / HIT bis spätestens 14 Tage nach Ende eines Halbjahres eingepflegt. Alternativ gibt es z.B. im Programm „Herde“ Schnittstellen, wo die eingepflegten Antibiotikagaben durch den Tierhalter automatisch weitergeleitet werden.

Darüber hinaus muss der Tierhalter den Tierbestand oder ggf. Bestandsveränderungen aktuell in der HIT – Datenbank: korrekt, vollständig und fristgerecht bis spätestens 14 Tage nach dem Ende des Halbjahres einpflegen. Auf Basis dieser Angaben und der des Durchschnittsbestandes wird für jede Nutzungsart die betriebliche Therapiehäufigkeit errechnet. Die Therapiehäufigkeit (TH) ist die Anzahl der Tage im Halbjahr, an denen ein Tier dieser Nutzungsart im Betrieb im Durchschnitt mit antibiotischen Wirkstoffen behandelt wurde. Auf Basis dieser Angaben und der des Durchschnittsbestandes wird für jede Nutzungsart die betriebliche Therapiehäufigkeit errechnet. Liegen die Antibiotikagaben über dem halbjährlichen ausgewerteten Index, muss der Tierarzt mit dem Tierhalter einen schriftlichen Maßnahmenplan erarbeiten und dem zuständigen Veterinäramt vorlegen. Werden keine Antibiotika in einem Halbjahr angewendet oder abgegeben, muss eine “Nullmeldung” erfolgen.

Die “Tierhalter-Versicherung” muss ebenfalls spätestens 14 Tage nach dem Ende eines jeden Halbjahres dem Veterinäramt vorliegen (Vorlagen sind zu finden in der HIT Datenbank).

Der Tierhalter kann die Mitteilung im HIT selbst vornehmen oder einen Dritten (Tierarzt) damit beauftragen. Dieser Dritte muss der Behörde (Veterinäramt) angezeigt werden. Dies geht schriftlich oder auch elektronisch.

Voraussetzung, wenn der Tierarzt die Eingaben durchführt: 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.q-s.de bzw. Info TAM-DB in der HIT Datenbank.

Für Milcherzeugerbetriebe geht QMilch QM+ am 1. April 2022 an den Start 

Mit dem Zusatzmodul QM+ als Ergänzung zum QM Standard soll das Tierwohl zukünftig noch stärker zur Grundlage des Handelns in den Milcherzeugerbetrieben werden. 

Milcherzeuger, welche das breite Spektrum von zusätzlichen tierwohlrelevanten Indikatoren der QM+-Anforderungen erfüllen, können diese Milch für die Erzeugung von Produkten gemäß der Haltungsform 2 des Lebensmitteleinzelhandels vermarktet werden. 

Milcherzeugerbetriebe, welche sich erfolgreich nach dem Zusatzmodul QM+ auditieren lassen, werden künftig einen Tierwohlaufschlag erhalten (Milchviehbetriebe erhalten für Schlachtkühe zusätzlich 4 ct/kg Schlachtgewicht und der Handel zahlt einen Aufschlag von 1,2 ct/kg Milch).

Teilnahmebedingungen / Registrierung:

Alle Milcherzeugerbetriebe müssen an einem Qualitätssicherungssystem (QS) teilnehmen bzw. durch dieses zertifiziert werden. Milcherzeuger schließen eine Teilnahmeerklärung / Vertrag ab mit einen Bündler (Programmkoordinator) ihrer Wahl und werden durch diesen an der Teilnahme QM + registriert. Diese Bündler können z.B. IG-Agrar, pro Agro, LKV, QPNV sein. Bei Unklarheiten wer der Bündler für den jeweiligen Betrieb ist kann sich gerne bei QS Qualität und Sicherheit in Bonn unter der Tel. Nr.: 0228 350680 die Information einholen. Man benötigt zur Registrierung hierzu die VVVO-Nr., die Produktionsart, Adresse und den Betriebsleiter des jeweiligen Milchviehbetriebes. Der Tierhalter muss das Datum angeben ab wann er die Tierwohlkriterien erfüllen kann und diese auch ab dem Zeitpunkt umsetzen kann. Milchviehbetriebe sollten sich mit ihrer Molkerei in Verbindung setzen, ob diese an einem von der ITW anerkannten Tierwohl-Programm für Milch teilnehmen.

Für die Teilnahme müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

Mehr Informationen findet man unter QM-Milch-e.v.

Für die Rindermast Teilnahme am ITW (Initiative Tierwohl) neu ab März 2022:

Seit Mitte März können sich Rindermäster für die Teilnahme am Tierwohlprogramm der Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Das Fleisch dieser Tiere darf zukünftig das Label der ITW tragen und mit der Haltungsform Stufe 2 „StallhaltungPlus“ gekennzeichnet werden.

Alle Mastrinder müssen mindestens 6 Monate vor der Schlachtung unter den von der ITW vorgegebenen Bedingungen gehalten werden. 

Alle teilnehmenden Betriebe müssen QS zertifiziert sein sowie am QS-Antibiotikamonitoring und QS Schlachtbefunddatenprogramm teilnehmen. 

Die Anmeldung der Rinderhalter zum Tierwohlprogramm wird durch Bündler (z.B. IG Agrar, QPNV, pro Agro…) vorgenommen. Diese übernehmen zudem die Koordination der Audits. 

Rinderhalter müssen dazu die Teilnahmeerklärung samt Anlagen, die auf der Internetseite initiative-tierwohl.de hinterlegt sind, ausfüllen und an ihren Bündler senden. 

Hier findet man auch eine Liste mit den Kontaktdaten der Bündler. 

Die Laufzeit des Programms beträgt drei Jahre, in dieser Zeit wird der jeweilige Betrieb sechs Mal auditiert, wobei hier drei unangekündigte Bestandschecks enthalten sind.

Rindermäster, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, setzen bestimmte Kriterien für mehr Tierwohl um. Ein Tierwohlentgelt, das ihren finanziellen Mehraufwand kompensieren soll, bekommen sie von den Schlachtunternehmen (bzw. ihren Vermarktungspartnern), die sie beliefern. 

Kriterien für die Teilnahme sind:

Mehr Informationen dazu im Kriterienkatalog findet man auf der Internetseite: www.initiative-tierwohl.de.

Carolin Bauditz

Praxismanagerin TGP Bad Liebenwerda

Carolin Bauditz
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