Neues (nationales) Tierarzneimittelgesetz

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– noch vor der Bundestagswahl?

Voraussichtlich am 1. März wird der (finale) Referentenentwurf von BMEL und BMG für das neue nationale Tierarzneimittelgesetz veröffentlicht, der am 17. März im Bundeskabinett beschlossen und gute vier Wochen später, also am 22./23. April, in erster Lesung vom Bundestag auf den Weg gebracht werden soll. Ob es nun Corona geschuldet oder politische Absicht ist – der Zeitplan ist eng und lässt kaum Spielraum für fachliche Diskussionen. Das ist bedauerlich, weil mit dieser Umsetzung der EU-Tierarzneimittelverordnung vom 27. Januar 2019 auch eine neue Ära der Arzneimittelgesetzgebung beginnt. Für den rechtsunterworfenen Tierarzt/in ist dieses Hineinstolpern nicht nur gefährlich, denn kein Gesetz wendet der praktizierende Tierärzt/in täglich so oft an wie das AMG, und kein Gesetz bestraft den Tierarzt/in bei Verstößen strenger. Gründe genug für bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder hier einzugreifen – zum Schutz der Praktiker.

‚One Voice‘ als Grundlage

Angesichts dieses Bedrohungsszenarios und engen Zeitplans war den drei Tierärzteverbänden bpt, BTK und BbT (beamtete Tierärzte) schnell klar, dass man nur dann eine Chance hat Änderungen am Referentenentwurf durchzusetzen, wenn man gemeinsam handelt. Auf Initiative von bpt-Präsident Dr. Moder war es dann innerhalb von nur 1 Woche gelungen, eine Position zu entwickeln, die im gemeinsamen Brief vom 21. Januar an Bundesministerin Julia Klöckner artikuliert wurde (siehe bpt-info 2/21, Seite 4) und verkürzt wie folgt lautet: Verschiebung des Gesetzesvorhabens in die nächste Legislaturperiode, weil mehr Zeit für fachliche Diskussionen notwendig ist. In ihrer Antwort vom 3. Februar schreibt die Bundeministerin dann zwar, dass sie das Vorhaben bis zur Sommerpause abschließen will, um keine Regelungslücken zwischen EU- und nationalem Recht entstehen zu lassen und damit Rechtssicherheit für die Praktiker zu schaffen. Gleichzeitig gesteht sie allerdings zu, dass der Diskussionsprozess verbessert werden muss und deshalb noch eine mündliche Verbändeanhörung durchgeführt werden soll. Die Anhörung hat am 4. Februar stattgefunden.

Doch noch fachliche Diskussionen!

Der (erneut) engen und reibungslosen Abstimmung zwischen den Fachleuten der tierärztlichen Verbände (PD Dr. Andreas Palzer, bpt/Dr. Ilka Emmerich, BTK/ Dr. Arno Piontkowski, BbT) ist es zu verdanken, dass es bei der Verbändeanhörung am 4. Februar gelungen ist, die auch für Kleintier- und Pferdepraktiker wichtigen Punkte einzubringen: Die Ausgestaltung der zulassungskonformen Anwendung (§ 32), die vorgesehene tierärztliche Behandlungsanweisung (§ 37), die Berücksichtigung des Tierheilpraktikers (§ 39), das Verbot des Internethandels für Tierarzneimittel (§40), das Preissystem (§ 48) und die Strafvorschriften (§ 85). Interessant dazu: Nicht mehr die Rückstandsthematik soll künftig im Mittelpunkt der Strafbemessung stehen, sondern die Resistenzproblematik (was dann auch stärker als bislang die Kleintier- und Pferdepraxis in den Fokus nimmt). Aber auch die für die Nutztierpraxis wichtigen Fragen wie die Definition ‚antimikrobielle Wirkstoffe‘ (§ 38) und der ersatzlose Entfall der 7/31-Tage-Regel (§ 37) wurden angesprochen. Hierzu will das BMEL gemeinsam mit den tierärztlichen Verbänden sog. Auslegungshinweise erarbeiten. Insgesamt aber viel zu viele Punkte für ‚nur‘, aber ‚immerhin‘ drei Stunden.

Vorsichtiger Optimismus?

Parallel zu den Gesprächen mit dem Bundesministerium hatte Präsident Dr. Moder bereits das Gespräch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und anderen Verbänden gesucht. V.a.die landwirtschaftlichen Verbände haben sich dabei schnell und umfänglich den Forderungen der Tierärzte angeschlossen. Politisch wichtig war die Sitzung der AG Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 9. Februar, die, maßgeblich initiiert von der stv. Fraktionsvorsitzenden Gitta Connemann, das BMEL aufgefordert hat, zügig den (bislang fehlenden) Fachdialog mit den Tierärzten zu suchen. Bereits am 11. Februar war es so weit. Unter Leitung von BMEL-Abteilungsleiter Dr. Dr. Markus Schick wurden die (in der Kürze der Zeit identifizierbaren) Anmerkungen der Tierärzteseite im Detail besprochen, an vielen Stellen wurde vom BMEL nicht nur Prüfung, sondern sogar Berücksichtigung zugesagt. Auch das Bundesjustizministerium hat offenbar noch Einwände (Rechtsförmlichkeitsprüfung). Immerhin: Nach gut 4 Wochen harten Diskussionen besteht zumindest wieder Grund für ‚vorsichtigen Optimismus‘.

 

 

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