Landesverband praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte Niedersachsen und Bremen e.V.

Bis zum 1. Januar 2026 muss jeder Betrieb in Niedersachsen, der über 1.000 Stück Geflügel hält, ein sogenanntes Biosicherheitskonzept vorliegen haben. Dieses ist von der tierhaltenden Person zusammen mit einer dafür geschulten Tierärztin oder einem geschulten Tierarzt auszuarbeiten. Ziel ist es, die Gefahr des Eintrags von Tierseuchen in die Bestände sowie deren Verbreitung zu reduzieren. Im Tierseuchenfall wird die Höhe der Entschädigungsleistung ab dem 1. Januar 2026 auch vom Vorliegen und der Umsetzung des Konzeptes abhängig sein. 

Tierärztinnen und Tierärzte können sich zur Erstellung eines Biosicherheitskonzeptes qualifizieren, indem sie an einer der Qualifizierungsveranstaltungen teilnehmen, welche das Netzwerk Fokus Tierwohl in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, dem Landvolk Niedersachsen sowie dem Bpt und der Landestierärztekammer Niedersachsen veranstaltet.

Die ersten Qualifizierungsveranstaltungen haben bereits im letzten Jahr stattgefunden und die Erstellung der Biosicherheitskonzepte durch die betreuenden Tierarztpraxen ist angelaufen. Insbesondere die Strukturierung und konsequente Nutzung der Hygieneschleuse hat häufig Verbesserungspotential. Hierbei ist die Herausforderung, die erarbeiteten Lösungen nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis umzusetzen, nicht zu unterschätzen. Dies gilt vor allem für ältere Stallgebäude sowie kleinere Mobilstallhaltungen, in denen die baulichen Voraussetzungen eine klare Schwarz-Weiß-Trennung erschweren, sodass individuelle Lösungen gefragt sind. Zudem wird eine konsequente Umsetzung in der Regel nur erfolgen, wenn sich den Tierhaltenden die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Maßnahmen erschließt. Hierzu sind teilweise ausführliche Diskussionen mit den Tierhaltenden erforderlich, die den Zeitaufwand für die Konzepterstellung deutlich erhöhen können. Des Weiteren lassen sich auch nicht alle Schwachstellen umgehend beheben, beispielsweise wenn Umbaumaßnahmen in den Vorräumen notwendig sind oder eine Befestigung von Zufahrt oder Vorplatz fehlt. Biosicherheitskonzepte frühzeitig und idealerweise bereits vor dem 1. Januar 2026 zu erstellen, ist daher empfehlenswert – die Betriebe erhalten somit die Möglichkeit, die aufgezeigten Schwachstellen zu beheben und die Konzepte auf ihre „Alltagstauglichkeit“ zu überprüfen. 

Aus tierärztlicher Perspektive ist der nicht unerhebliche Zeitfaktor für die Erstellung der Biosicherheitskonzepte parallel zum Praxisalltag durchaus eine Herausforderung. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die für die Erstellung der Biosicherheitskonzepte entstehenden Kosten: Zum einen muss das Konzept durch eine geschulte Tierärztin oder einen geschulten Tierarzt erstellt worden sein, geschulte Fachberater:innen können nur hinzugezogen werden. Zum anderen werden für die Abrechnung von den Betrieben noch weitere Angaben benötigt, welche im Rahmen der Konzepterstellung nicht direkt abgefragt werden, darunter die TSK-Nummer sowie die steuerliche Veranlagung. Sind diese Vorgaben erfüllt, können bis zu vier Stunden für die Erstberatung und bis zu zwei Stunden für Folgeberatungen abgerechnet werden. Liegen für einen Betrieb mehrere Registriernummern vor, so müssen separate Biosicherheitskonzepte erstellt werden.

Auch in diesem Jahr wird es weitere Qualifizierungsveranstaltungen für Tierärztinnen und Tierärzte, die Geflügelbestände in Niedersachsen betreuen, geben. Die nächste Veranstaltung findet am 4. September 2025 statt. 

Weitere Informationen, eine Auflistung aller aktuell geschulten Tierärzt:innen und Fachberater:innen sowie die Anmeldung für die kommenden Qualifizierungsveranstaltungen sind auf der Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu finden.  

Dr. Anne Weissmann
Dr. Anne Weißmann
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