Landesverband praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte Niedersachsen und Bremen e.V.

In Nordrhein-Westfalen steht der Notdienst in tierärztlichen Praxen vor großen Herausforderungen. Immer weniger Praxen sind bereit, diesen Dienst anzubieten, und viele tierärztliche Kliniken haben ihre Klinikzulassung zurückgegeben, wodurch sie sich ebenfalls vom Notdienst zurückziehen. Die Gründe dafür sind vielfältig:

Eine Lösung für die Notdienstproblematik

Um die Situation zu entschärfen, wurde in Westfalen-Lippe eine neue Regelung angestrebt. Diese sieht vor, dass alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte, sowie deren tierärztliche Angestellte entsprechend ihrer Arbeitszeit, verpflichtet sind, die Versorgung ihrer eigenen Patienten an Wochenenden, Feiertagen und in Notfällen sicherzustellen. Dies kann auf unterschiedliche Weise organisiert werden, beispielsweise durch:

Vorteile der neuen Regelung

Die vorgeschlagene Lösung bietet gegenüber den Notdienstregelungen anderer Landestierärztekammern folgende Vorteile:

  1. Flexibilität: Jede Praxis kann den Notdienst eigenständig organisieren.
  2. Kosten: Es ist keine verwaltungsaufwendige, kostenintensive und gebührenpflichtige zentrale Notdienstverwaltung seitens der Tierärztekammer notwendig.
  3. Erhalt bestehender Strukturen: Funktionierende Notdienstringe sowie Absprachen mit Nachbarpraxen, bzw. Kliniken bleiben erhalten, auch über Kreis- oder Kammergrenzen hinweg.
  4. Einbindung aller Tierärztinnen und Tierärzte: Nicht nur Praxisinhaber, sondern auch tierärztliche Angestellte werden entsprechend ihrer Arbeitszeitanteile einbezogen.
  5. Entlastung: Der Notdienst wird auf wesentlich mehr Schultern verteilt.
  6. Tierschutz: Wir Tierärztinnen und Tierärzte werden unserem Ruf als berufener Schützer des Tieres wieder in der Öffentlichkeit besser gerecht.

Kernpunkte der neuen Notfalldienstordnung

Nach kontroversen, aber konstruktiven Diskussionen wurde die neue Notfalldienstordnung am 30. Oktober 2024 verabschiedet. Die wichtigsten Aspekte sind:

Persönliche Einschätzung

Nordrhein-Westfalen hatte bislang als Ausnahme gegenüber anderen Bundesländern keine Notdienstverpflichtung für Tierärztinnen und Tierärzte im Heilberufsgesetz. Die Änderung des Heilberufsgesetzes und die daraus resultierende neue Notfalldienstordnung markieren einen wichtigen Schritt zur Lösung der Notdienstproblematik. Bereits jetzt zeigt sich ein Umdenken: Mehr Kolleg:innen beteiligen sich an Notdienstringen oder es wurden neue Ringe gegründet und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, wächst. Natürlich wird es immer Einzelfälle geben, die spezielle Lösungen erfordern. Dafür ist ein FAQ-Katalog vom Notdienstausschuss erstellt worden, um offene Fragen zu klären. Dieser Katalog wird ständig erweitert.

Abschließend lässt sich sagen: Der Notdienst gehört zur Berufung des Tierarztes. Solange keine berechtigten Beschwerden seitens Kolleg:innen oder Tierhaltenden vorliegen, sind Sanktionen unnötig und die neue Ordnung zeigt mehr Chancen als Nachteile.

Der genaue Wortlaut der Notfalldienstordnung und der erste Teil des FAQ-Kataloges wurde in der Dezemberausgabe des DTBL. veröffentlicht und kann auch über die Homepage der Tierärztekammer Westfalen-Lippe abgerufen werden.

Dr. Edmund Bölling
Dr. Edmund Bölling
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