Landesverband praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte Niedersachsen und Bremen e.V.

Die Folgen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen im Juli 2022 beschäftigen Tierhalter:innen, Tierärzt:innen und Behörden bis heute, und die Einhaltung wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen genießt oberste Priorität, um Tierleid und wirtschaftliche Folgeschäden durch neue ASP-Einträge zu verhindern.

Nach dem neuen Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (Animal Health Law, AHL) stehen Schweinehalter:innen, aber auch Tierärzt:innen in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen fallen in den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft insbesondere Beratungen der Tierhaltenden zur Umsetzung der betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen.

Zwar ist das AHL bereits seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden, doch die Praxis zeigt, dass es noch Mängel bei der Umsetzung gibt. Vor diesem Hintergrund wurde in Niedersachsen das Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt entwickelt: https://www.ndstsk.de/1164_auswirkungen-asp.html. Darin werden die Anforderungen an die Biosicherheit formuliert und Arbeitshilfen für die Umsetzung dieser Anforderungen zur Verfügung gestellt. 

Die Tierseuchenkasse wird im Seuchenfall Entschädigungsleistungen von der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften abhängig machen und insbesondere die Durchführung und Dokumentation wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen bewerten. 

Um das Biosicherheitskonzept und dessen Umsetzung in den Betrieben zu verankern, wird die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Beratung durch qualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte mit einer finanziellen Beihilfe fördern

Sie können die tierärztliche Qualifikation durch eine eintägige Fortbildungsveranstaltung erwerben, die der Landesverband praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte Niedersachsen und Bremen e. V. (lpt), in Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer Niedersachsen (TÄK), der Nieders. Tierseuchenkasse (TSK), dem Landvolk Niedersachsen (LV), dem Schweinegesundheitsdienst (SGD) und dem LAVES veranstaltet. Anschließend sind Sie berechtigt, eine Beihilfe für durchgeführte Biosicherheitsberatungen bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu beantragen.

Im Dezember wird es eine weitere Veranstaltung geben:

Datum:     05.12.2024

Ort:            Landhaus Pollmeyer, Thüler Straße 44, 26169 Friesoythe

Zeit:           9 bis 15 Uhr

Teilnehmerzahl: begrenzt auf maximal 50 Personen pro Veranstaltung

ATF-Anerkennung: 5 Stunden gemäß § 10 der ATF-Statuten.

Davon 4 ATF-Stunden geeignet zur Fortschreibung der Fortbildungspflicht gemäß § (2) SchHaltHygV und1 Stunde Fortbildung zu nicht veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten gemäß § 10 Abs. 2 Buchst. b der ATF-Statuten.

Sie können sich jederzeit per E-Mail an info@ndstsk.de anmelden – bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. Die Anmeldung wird dann mit Entrichtung des Teilnehmerbeitrages von 84,00 € wirksam. 

Wer es diesmal nicht geschafft hat, wird für die nächste Veranstaltung vorgemerkt.

Dr. Matthias Link
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