Die Delegiertenversammlung ist laut Satzung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte das oberste Organ des bpt. Die einmal im Jahr stattfindende Delegiertenversammlung (DV) hat daher im Rahmen der Arbeit des bpt eine große Bedeutung. Eine Aufgabe der DV ist die Beratung und Beschlussfassung aus allen Aufgabenbereichen des bpt. Um die DV möglichst effizient und systematisch durchführen zu können, kann die Erstellung einer Geschäftsordnung ein wirksames Instrument zur Strukturierung darstellen.
Das Anliegen nach Erstellung einer Geschäftsordnung kam aus den Reihen vor allem junger und erstmalig an einer DV teilnehmenden bpt-Mitglieder. Aufgegriffen wurde die Idee zur Erstellung einer Geschäftsordnung vom Landesverband Sachsen-Anhalt und wurde auf der Vorstandssitzung am 29.02.2024 in Bielefeld erstmalig angesprochen.
Den Vorstellungen nach sollten in einer Geschäftsordnung folgende Punkte geregelt werden: Zusendung des Protokollentwurfs innerhalb von drei Monaten, Genehmigung des Protokolls, Wahl des Protokollführers, Pausenregelung während der DV, Ablauf der Stimmenauszählung, Vorbereitung von Positionspapieren und Verbesserung der Allgemeinverständlichkeit der Tagesordnung. Weiterhin kann laut Geschäftsordnung ein kurzer Tätigkeitsbericht der Fachgruppen erfolgen.
Zum Zwecke der aktiven Einbindung von Neumitgliedern in die Entscheidungsprozesse des Verbandes und der Senkung von Hemmschwellen dabei, sollten Einladungen und Tagesordnungen so verfasst sein, das auch Mitglieder, die noch nicht alle Prozesse und Verfahren im Verband kennen und denen sich nicht alle Abkürzungen intuitiv erschließen, diese auf Anhieb verstehen und erfassen können.
Dies trägt in hohem Maße zur Motivation von Mitgliedern zur Übernahme von Mandaten in der Verbandsarbeit bei. Daher ist die Erstellung einer Geschäftsordnung zur Delegiertenversammlung nach Ansicht vieler bpt-Mitglieder, mit denen ich gesprochen habe, ein gutes Instrument in der Arbeit des Verbandes.