Aktueller Stand zur hochpathogenen Aviären Influenza im LK CLP

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Seit dem 20.12.2020 gab es in den Landkreisen Cloppenburg und Oldenburg 25 Betriebe, die vom Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem
Virus H 5 N 8 betroffen waren. Ein Schwerpunkt des Geschehens liegt in der Gemeinde Garrel, eine Region des Landkreies Cloppenburg mit einer sehr hohen Putendichte (mehr als 6500/km2), die auch bereits 2016/2017 betroffen war. 350 609 Tiere mussten tierschutzgerecht getötet werden.

Von den 25 betroffenen Betrieben sind 21 Putenmastbetriebe. Puten- und Entenställe gelten als besonders gefährdet bezüglich eines Viruseintrags, weil sie in der Regel Offenställe sind. Darüber hinaus ist das Einstreumanagement ein kritischer Punkt bei diesen Tierhaltungen, weil der Erreger im Gegensatz zur Haltung bei anderen Geflügelarten über das Stroh leichter in die Population
eingetragen werden kann. Allerdings haben die Tierhalter im Vergleich zum Geschehen in 2016/2017 einige Verbesserungen vorgenommen. Neben einer komplett abgeschlossenen Strohlagerung wird beispielsweise in einigen Betrieben mit automatischen Rohrbahnsystemen eingestreut. In vielen Putenbetrieben wird anfangs eine dicke Lage gehäckseltes Stroh in den Stall eingebracht und danach nur noch durchgefräst. Weitere Optimierungen wurden zum Beispiel im Bereich des Geräteeinsatzes vorgenommen.

Der Geflügelpestzug 2016/17 zog sich über einen ähnlichen Zeitraum bis zum April 2017 hin. Im Rahmen von Monitoringuntersuchungen ist aktuell bei Wildvögeln eine hohe Influenzaviruslast des Erregers H5N8 festgestellt worden. Es besteht die Gefahr, dass die Geflügelpest in der hiesigen Wildvogelpopulation endemisch werden kann. Ausgehend davon können die Wildvögel das Virus in sich tragen, selbst nicht erkranken und den Erreger weiterverbreiten.

In 2016/17 gab es Fälle, die mehrere Ställe eines Betriebes betrafen. Hier musste man von einer Übertragung von Stall zu Stall durch betreuende Personen oder Geräte/Material ausgehen. Im aktuellen Geschehen traten diese Szenarien so nicht auf. Auch bei amtlichen Kontrollen in den Beständen ist eine Verbesserung der Biosicherheitsbedingungen festgestellt worden.

Angesichts der Belastung der Wildvögel mit Geflügelpestviren und der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass bei den aktuellen Fällen die Wildvögel ein Erregerreservois für den Eintrag in die Tierhaltungen darstellen. Sie haben den Erreger mit großer Wahrscheinlichkeit in Betriebe eingeschleppt, stellen aber nicht die alleinige Ursache dar. Kleinste Federn oder sonstige virusbehaftete Partikel, die über die Luft in den Stall gelangen oder ein Schadnager im Stall, der vorher durch infizierten Vogelkot gelaufen ist, können den Erreger in der putendichten Region weiter verbreitet haben. Außerdem produzieren infizierte Tiere riesige Virusmengen und scheiden sie aus. Es ist aus Sicht der Veterinärbehörde davon auszugehen, dass diese Viren durch den Wind weiter verbreitet werden. Ein Eintrag in die meist offenen und oft in Windrichtung liegenden Ställe ist anzunehmen auch wenn ein wissenschaftlicher Nachweis bislang nicht erbracht werden konnte.

Die sehr hohe Dichte der Putenställe im Landkreis Cloppenburg stellt ein erhöhtes Risiko eines Virusweitertrags von Stall zu Stall dar, wobei Biosicherheitsdefizite nicht die alleinige Erklärung für das aktuelle Ausbruchgeschehen im Landkreis Cloppenburg sind und insbesondere der Luftübertragung weiterhin ein besonderes Augenmerk gewidmet werden muss. Dessen ungeachtet stellt sich die Frage wie eine Reduzierung der Putenpopulation erreicht werden kann, um zukünftig etwaige Seuchengeschehen in dieser Intensität zu vermeiden. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Geflügelpest in regelmäßigen Abständen in den Geflügelbeständen des Landkreises Cloppenburg grassiert, große Tierzahlen getötet werden müssen und sehr viel Geld gezahlt werden muss. Die Tierhalter und Wirtschaftsverbände sind deshalb in der Pflicht, zu klären, ob Ställe künftig anders gebaut werden müssen oder es andere Anpassungen in Haltung und Management geben muss. Behörden aller Ebenen sind gefordert, diesen Prozess zielorientiert zu begleiten. Eine wissenschaftliche Begleitung zum Beispiel durch Hochschuleinrichtungen und das Friedrich Löffler Institut ist wünschenswert.

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